Welche Aufgaben hat der Pflegestützpunkt?
Wir beraten Sie kompetent, umfassend und kostenlos über alle aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung
im ambulanten Bereich über:
- Pflegegeld
- Sachleistungsbezug nach § 36 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Koordination des individuellen Hilfebedarfs
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Wohnraumanpassung
- Hilfsmittelanspruch
- Inanspruchnahme von einem Hausnotufsystem
- Essen auf Rädern, uvm.
im (teil) stationären Bereich über Leistungen der :
Tagespflege
Kurzeitpflege
vollstationären Pflege
Wir bieten Unterstützung bei der Leistungsbeantragung (Pflegegeldantrag usw.) und vermitteln regionale Anbieter um den individuellen Hilfebedarf des einzelnen Menschen vollständig abzudecken.
Die Beratung in unserem Pflegestützpunkt erfolgt genau wie bei anderen Trägern verbraucherorientiert und unabhängig!